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Wichtige Information zur Geflügelpest (Vogelgrippe)

Wichtige Information zur Geflügelpest (Vogelgrippe)

 

Stallpflicht im Amtsbereich Stralendorf – Allgemeinverfügung vom 17.11.2025

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt.  

Für die festgelegten Schutz- und Überwachungszonen, zu denen der Amtsbereich Stralendorf gehört, gelten ab sofort folgende Pflichten:

 

  1. Aufstallungspflicht (Stallpflicht)
    Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – müssen ihr Geflügel so halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
    Das bedeutet:
        •    Haltung nur im geschlossenen Stall oder
        •    unter einer vollständig gesicherten Überdachung mit seitlicher Abgrenzung.

  2. Meldepflicht für jede Geflügelhaltung
    Alle Geflügelhaltungen im Amtsbereich Stralendorf – unabhängig von der Tierzahl – müssen beim Veterinäramt des Landkreises angemeldet sein.
    Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen und einzelne Tiere.

  3. Fütterung und Wasser
        •    Futter und Wasser dürfen nicht zugänglich für Wildvögel sein.
        •    Oberflächenwasser (z. B. Teiche) darf nicht als Tränke genutzt werden.

  4. Hygiene
        •    Geräte, Fahrzeuge und Einstreu, die außerhalb der Haltung genutzt wurden,
    sind zu reinigen und zu desinfizieren.
        •    Sorgen Sie allgemein für erhöhte Biosicherheit.

  5. Meldung von Tierverlusten
        •    Krankes oder vermehrt verendetes Geflügel ist sofort dem Veterinäramt zu melden.
        •    Tote Wildvögel bitte nicht anfassen, sondern melden.

 

Diese Maßnahmen sind sofort gültig und für alle Halter verpflichtend.
Sie dienen dem Schutz aller Geflügelbestände im Landkreis.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
, 03869/7600-0

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!